
Der Elternbeirat versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er bringt die Belange der Eltern sowie die der Schule zusammen.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, Wünschen und Anregungen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und vertritt die Interessen der Schüler und Eltern gegenüber der Schule. Darüber hinaus unterstützt er die Schule bei allen Angelegenheiten von Bedeutung und wirkt beratend mit.